Teilnahme- bedingungen

Workshop mit
Sascha Perlinger
und Kevin Luck

Atelier Red Attic

Workshop Teilnahmebedingungen

1   Geltungsbereich

1.1 Nachfolgende Bestimmungen regeln verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme am Workshop von Sascha Perlinger und Kevin Luck und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Sascha Perlinger / Kevin Luck (nachfolgend „SPKL“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern.

1.2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit SPKL am Set aufhält.

2   Teilnahme

2.1 Die Teilnahme ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die am Tag der Veranstaltung das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

2.2 Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.

2.3 Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.

3   Anmeldung / Absage

3.1 Eine verbindliche Anmeldung zum Event hat ausschließlich schriftlich per Mail an kontakt@kevinluck.de oder dem hinterlegten Kontaktformular zu erfolgen. Die Zahlung des Teilnahmepreises für Workshops ist sofort fällig. 

3.2 Bei Absage durch den Teilnehmer, egal aus welchem Grund, ist die Stornierungsgebühr wie folgt gestaffelt: Aufgrund des bereits im Vorfeld entstandenen Organisationsaufwandes beträgt die Stornierungsgebühr in jedem Fall 15 % des Gesamtpreises.

Workshops: Bei Absagen bis 20 Kalendertagen vorher beträgt die Stornierungsgebühr 50%, ab 5 Kalendertagen vorher bzw. nicht erscheinen (no show) beträgt die Stornierungsgebühr 100 % des Gesamtpreises. SPKL werden sich allerdings bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Absagen müssen per Email an kontakt@kevinluck.de erfolgen.

4   Nutzungsrechte

4.1 Die Fotografen erhalten das Recht, die von ihnen angefertigten Fotos für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, soziale Netzwerke, Homepage) zu nutzen. Diese dürfen aber nicht veräußert werden.

4.2 Die Modells erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die Ihnen vom Fotograf auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt nicht kommerziell für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, soziale Netzwerke, Homepage, Modellmappe) zu nutzen.

4.3 Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Modell zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen.

5   Making-Of-Fotos

5.1 SPKL lassen von dem Event als solchem nach freiem Ermessen Video- und Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer zu sehen sein werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden.

5.2 Jeder Teilnehmer gestattet SPKL, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet.

6   Haftung

6.1 SPKL übernehmen keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände.

6.2 Für Sachschäden haften SPKL nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von SPKL oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.

6.3 SPKL haften grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haften SPKL für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit SPKL oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt.

6.4 SPKL übernehmen keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haften insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.

6.5 SPKL haften nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweit geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.

7   Verwarnung / Ausschluss

7.1 Den Weisungen von SPKL ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen Eventregeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

7.2 SPKL behalten sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders gröblichem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Event auszuschließen.

7.3 Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.

8   Ausfall der Veranstaltung

Bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl, Krankheit bzw. Verhinderung der Veranstalter aus wichtigem Grund oder sonstigen für die Durchführung des Workshops wesentlichen Änderungen, die der Veranstalter nicht zu verantworten, oder auf die er keinen Einfluss hat (z.B. Wetter, Streik und höhere Gewalt), behalten sich SPKL vor, einen Workshop kurzfristig abzusagen. Die bereits entrichtete Workshopgebühr wird dann umgehend erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.

9   Schlussbestimmungen

9.1 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9.2 Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event-Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Hannover.

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